Die Aufbewahrung von Kurzwaffen, Langwaffen und Munition in einem Waffentresor ist gesetzlich verpflichtend.
Waffentresore bzw. Waffenschränke für Jäger, Schützen, Sicherheitsdienstleister, Polizisten und Besitzer von erlaubnispflichtigen Waffen, sind nach dem neuen Waffengesetz vom 6.7.2017 zwingend vorgeschrieben.
Sie finden hier alles zur Aufbewahrung Ihrer Waffen, Pistolen, Gewehre und Munition.
Waffenschränke werden in Europa und weltweit auf Einbruchsicherheit wie Tresore geprüft, zertifiziert und klassifiziert. Je höher der Widerstandsgrad (Norm DIN/EN 1143-1), desto schwieriger ist der Einbruch in den Waffenschrank und dessen Diebstahl.
Die neue Allg. Waffengesetz-Verordnung regelt in §13 die Mindestanforderungen an Waffenschränke
für die Aufbewahrung von Waffen:
-
- Widerstandsgrad 0 und Gewicht bis 200 kg: beliebig viele Langwaffen, max. fünf Kurzwaffen, Munition
-
- Widerstandsgrad 0 und Gewicht über 200 kg: beliebig viele Langwaffen, max. zehn Kurzwaffen, Munition
-
- Widerstandsgrad 1: keine Einschränkungen.
Für unbewohnte Gebäude gelten andere Regelungen, gesetzeskonforme Aufbewahrungsarten, die vor dem 6.7.2017 zulässig waren, genießen Bestandsschutz. Weitere Details finden Sie hier.
Dies ist eine unverbindliche Information, Irrtum und Änderungen bleiben Vorbehalten.
Wir bieten noch einige neue Waffenschränke als Restposten an, die gem. Gesetzeslage bis 6.7.2017 als Waffenschränke zugelassen waren (Klasse A und B Modelle). Diese erhalten Sie zu Sonderpreisen für den Export oder zur Aufbewahrung von Wertsachen. Bitte fragen Sie uns.
17–17 von 17 Ergebnissen werden angezeigt
-
Modellreihe HWSE
WaffenschrankWaffentresor zur Lagerung von unbegrenzt vielen Langwaffen, 5 Kurzwaffen und Munition.
Einbruchschutz:Klasse N/0 nach EN 1143-1Feuerschutz:ISOVersicherungsschutz:privat bis € 40.000
gewerblich bis € 10.000